Hausordnung der Baugenossenschaft Odenwaldring eG
Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner.
Die Hausordnung regelt die Art und Weise der Ausübung der den Nutzungsberechtigten der Genossenschaft vertraglich zustehenden Nutzungsrechte an der ihnen überlassenen Wohnung und die Benutzung der dem gemeinschaftlichen Gebrach dienenden Räume und Anlagen. Sie regelt auch die mit der Nutzung zusammenhängenden Pflichten gegenüber der Genossenschaft und der Hausgemeinschaft.
Diese Hausordnung ist rechtsverbindlicher Bestandteil des abgeschlossenen Dauernutzungsvertrages.
Ein jeder Hausbewohner möge bedenken, dass seine Nutzungsrechte dort enden, wo die Rechte des Mitbewohners und der Genossenschaft eingeschränkt werden. Eine erträgliche Hausgemeinschaft dient daher dem Hausfrieden und einer angenehmen Nachbarschaft.
Sie haben sich für eine Wohnung / Garage entschieden?
Dann bewerben Sie sich bitte hier: